Landgericht Münster, 2017-01-31, 5 T 30/17

5 T 30/17Cantonal CourtJan 31, 2017

Regest

Faktische Unterhaltspflichten gegenüber nicht leiblichen Kindern in Bedarfsgemeinschaft sind im Rahmen des § 850 f ZPO nicht zu berücksichtigen.

Full text

Landgericht Münster — 5 T 30/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-31

Aktenzeichen: 5 T 30/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0131.5T30.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Normen: InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO 850 f Abs. 1 lit. a

Leitsätze

Faktische Unterhaltspflichten gegenüber nicht leiblichen Kindern in Bedarfsgemeinschaft sind im Rahmen des § 850 f ZPO nicht zu berücksichtigen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.