02 O 114/16•Landgericht Münster, 2017-02-16, 02 O 114/16
Full text
Landgericht Münster — 02 O 114/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-16
Aktenzeichen: 02 O 114/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0216.02O114.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Das Urteil vom 12.12.2016 war wegen offenbarer Unrichtigkeiten i.S.d. § 319 ZPO zu berichtigen. Auf S. 3 des Urteils ist wegen eines Softwaremissgeschicks der Antrag des Klägers nicht vollständig in der Druckfassung des Urteils enthalten. Der Antrag lautet, wie in der Sitzung vom 21.11.2016 von der Klägerseite beantragt.
Auf S. 4 muss es ferner statt,
"Das Mietverhältnis ist durch Kündigung der Klägerin vom 08.03.2016 beendet worden sein."
"Das Mietverhältnis ist durch Kündigung der Klägerin vom 08.03.2016 beendet worden."
, heißen.
Auf S.5 muss es statt,
"Der Beklagte habe den Inhalt des Rauchverbots nur dahingehend nicht versteht, dass seine Rauchgewohnheiten eine Gefahr für die Bewohner des Hauses bedeuten."
"Der Beklagte habe den Inhalt des Rauchverbots nur dahingehend nicht verstanden, dass seine Rauchgewohnheiten eine Gefahr für die Bewohner des Hauses bedeuten."
, heißen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.