115 O 132/16•Landgericht Münster, 2017-05-16, 115 O 132/16
Full text
Landgericht Münster — 115 O 132/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-16
Aktenzeichen: 115 O 132/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0516.115O132.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Februar 2016 bis längstens zum 30.04.2040 aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Nr. ###### Leistungen in Höhe von monatlich zurzeit EUR 385,40 zu zahlen, zahlbar monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Nr. ###### ab Februar 2016 bis längstens zum 30.04.2040 freizustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die durch die vorprozessuale Beauftragung der Rechtsanwältin entstandenen Gebühren in Höhe von EUR 1.171,67 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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