08 O 213/15•Landgericht Münster, 2017-05-24, 08 O 213/15
Full text
Landgericht Münster — 08 O 213/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-24
Aktenzeichen: 08 O 213/15
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2017:0524.08O213.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.808,02 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.06.2015 sowie weitere 571,44 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.08.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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