016 O 389/17•Landgericht Münster, 2018-06-13, 016 O 389/17
Full text
Landgericht Münster — 016 O 389/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-13
Aktenzeichen: 016 O 389/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0613.016O389.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, der Klägerin Schäden, die aus dem Einbau der Optimierungssoftware in den Motor Typ EA 189 in das Fahrzeug VW Tiguan, FIN: WVGZZZ5NZDW###### durch die Beklagte zu 2) resultieren, zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten trägt die Klägerin 65 Prozent und die Beklagte zu 2) 35 Prozent. Im selben Umfang trägt die Beklagte zu 2) auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 100 Prozent und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) zu 29 Prozent.
Das Urteil ist für die Klägerin und die Beklagte zu 1) hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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