3 S 141/17•Landgericht Münster, 2018-08-28, 3 S 141/17
Full text
Landgericht Münster — 3 S 141/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-28
Aktenzeichen: 3 S 141/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0828.3S141.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivil- (Berufungs-) Kammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 29.09.2017 - 48 C 831/16 - wird teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.384,34 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
-
aus einem Betrag in Höhe von 1.307,00 € seit dem 03.10.2015 sowie
-
aus einem Betrag von 77,34 € seit dem 10.11.2015
zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 35 %, der Beklagte zu 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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