16 O 269/19•Landgericht Münster, 2019-11-29, 16 O 269/19
Full text
Landgericht Münster — 16 O 269/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-29
Aktenzeichen: 16 O 269/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:1129.16O269.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.492,04 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2019 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges der Marke VW, vom Typ Passat 2,0 l TDI mit der Fahrgestellnummer WVWZZZ3CZCE###### zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des oben bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 41 % und die Beklagte zu 59 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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