115 O 220/18•Landgericht Münster, 2020-01-07, 115 O 220/18
Full text
Landgericht Münster — 115 O 220/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-07
Aktenzeichen: 115 O 220/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0107.115O220.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
wird der Klägerseite zur Vorlage der im Rahmen der Gutachtenerstattung angeforderten ärztlichen Unterlagen eine Frist von weiteren 6 Wochen gesetzt.
Nach Ablauf der Frist wird eine Gutachtenerstattung aufgrund der bis dahin vorliegenden Unterlagen erfolgen.
Eine Berücksichtigung danach eingereichter Unterlagen kann der Kläger nur noch verlangen, wenn sich dadurch die Entscheidung des Rechtsstreits nicht verzögert.
Die Frist zur Gutachtenerstattung wird vorsorglich nochmals verlängert bis zum 17.04.2020.
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