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16 O 29/19•Landgericht Münster, 2020-07-31, 16 O 29/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-31
Aktenzeichen: 16 O 29/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:0731.16O29.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.203,53 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.096,12 EUR seit dem 5.04.2016 und aus 11.107,41 EUR seit dem 08.02.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 3/4 der zukünftigen Leistungen, die die Klägerin aufgrund des Unfalls vom ##.##.2015 auf der B2 Richtung X erbringt, zu ersetzen, sofern die entsprechenden Ansprüche auf die Klägerin übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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