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20 KLs 3/20•Landgericht Münster, 2022-10-28, 20 KLs 3/20
Entscheidungsdatum: 2022-10-28
Aktenzeichen: 20 KLs 3/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:1028.20KLS3.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Strafkammer
Der Angeklagte ist schuldig der Untreue in 141 tatmehrheitlichen Fällen.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 197.365,24 Euro wird angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt ist.
Im Übrigen trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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