Landgericht Paderborn, 2000-09-15, 7 O 97/00

7 O 97/00Cantonal CourtSep 15, 2000

Full text

Landgericht Paderborn — 7 O 97/00 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-09-15

Aktenzeichen: 7 O 97/00

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2000:0915.7O97.00.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

I.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß den §§ 935, 940 ZPO; 7 I, 13 Abs. 2 Nr. 2, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in.der an Letztverbraucher gerichteten Werbung für den Verkauf von Waren des Sortiments mit den Angaben:

2

"Restposten-Verkauf

Nur 3 Tage!

C-Betten-Matratzenlager...

Einzelteile Matratzen: 50% reduziert

Einzelteile Lattenroste: 30% reduziert

Unser Preisbeispiel:

E Schaum-Matratze 999,00 DM - 50% jetzt 499,50

Alles Markenware! T, E..

für eine auf drei Tage befristete Sonderveranstaltung zu werben und/oder eine derart angekündigte Verkaufsveranstaltung durchzuführen.

II.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin die Verurteilung zu einem Ordnungsgeld bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder zu einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu 2 Jahren, angedroht.

Die Ordnungshaft ist an dem jeweiligen Geschäftsführer der Antragsgegnerin zu vollziehen.

III

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin

IV.

Der Streitwert beträgt 20.000,00 DM.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.