5 S 47/09•Landgericht Paderborn, 2009-11-25, 5 S 47/09
Full text
Landgericht Paderborn — 5 S 47/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: 5 S 47/09
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2009:1125.5S47.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn durch den Vizepräsidenten des Landgerichts …, den Richter am Landgericht … und die Richterin … am 25.11.2009 im schriftlichen Verfahren aufgrund der bis zum 11.11.2009 eingereichten Schriftsätze für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Lippstadt vom 27.03.2009 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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