7 O 128/08•Landgericht Paderborn, 2010-08-17, 7 O 128/08
Full text
Landgericht Paderborn — 7 O 128/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-17
Aktenzeichen: 7 O 128/08
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0817.7O128.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.175,50 EUR –i.W.: Eintausendeinhundertfünfundsiebzig 50/100 Euro- nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 999 ‰ dem Kläger und zu 1 ‰ der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.
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