2 O 276/10•Landgericht Paderborn, 2010-09-17, 2 O 276/10
Full text
Landgericht Paderborn — 2 O 276/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-17
Aktenzeichen: 2 O 276/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:0917.2O276.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 90.028,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2010 aus 84.158,71 € und aus weiteren 5.869,64 € seit 01.07.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsschein-Nr.: … vom 14.07.2007 ab dem 01.07.2010 bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Frau I stirbt, eine monatliche Unfall-Rente von 1.467,41 € monatlich im Voraus nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem jeweiligen Fälligkeitspunkt zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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