3 O 242/10•Landgericht Paderborn, 2010-12-08, 3 O 242/10
Full text
Landgericht Paderborn — 3 O 242/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-08
Aktenzeichen: 3 O 242/10
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:1208.3O242.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.617,51 € (in Worten: fünfunddreißgtausendsechshundertsiebzehn 51/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 21.04.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01.07.2010 monatlich jeweils bis zum 3. eines Monats 380,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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