Landgericht Paderborn, 2010-12-08, 3 O 242/10

3 O 242/10Cantonal CourtDec 8, 2010

Full text

Landgericht Paderborn — 3 O 242/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 3 O 242/10

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2010:1208.3O242.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.617,51 € (in Worten: fünfunddreißgtausendsechshundertsiebzehn 51/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 21.04.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin beginnend mit dem 01.07.2010 monatlich jeweils bis zum 3. eines Monats 380,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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