Landgericht Paderborn, 2014-11-26, 5 S 65/14

5 S 65/14Cantonal CourtNov 26, 2014

Full text

Landgericht Paderborn — 5 S 65/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: 5 S 65/14

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2014:1126.5S65.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.06.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Paderborn – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.129,04 € sowie 155,30 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2013 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen für den Zeitraum bis zum 26.11.2014 die Klägerin zu 15% und die Beklagte zu 85%. Die Kosten der Berufungsinstanz für den Zeitraum ab dem 26.11.2014 trägt die Beklagte.

Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin in erster Instanz tragen die Klägerin zu 15% und im Übrigen die Streithelferin selbst. Die zweitinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt für den Zeitraum bis zum 26.11.2014 die Klägerin zu 15%. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre außergerichtlichen zweitinstanzlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

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