4 O 181/14•Landgericht Paderborn, 2015-03-25, 4 O 181/14
Full text
Landgericht Paderborn — 4 O 181/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-25
Aktenzeichen: 4 O 181/14
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2015:0325.4O181.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, das zwischen den Parteien am 27.12.2010 zur Nummer 43508733629008 geschlossene Darlehen über einen Auszahlungsbetrag von 22.308,00 € unter Außerachtlassung des Bearbeitungsentgelts in Höhe von 693,08 € neu abzurechnen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 Euro, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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