3 O 174/13•Landgericht Paderborn, 2016-02-17, 3 O 174/13
Full text
Landgericht Paderborn — 3 O 174/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-17
Aktenzeichen: 3 O 174/13
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0217.3O174.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.595,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.06.2013 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag von 891,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.08.2014
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 19 % und der Beklagte zu 81 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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