Landgericht Paderborn, 2016-08-22, 01 KLs 3/16

01 KLs 3/16Cantonal CourtAug 22, 2016

Full text

Landgericht Paderborn — 01 KLs 3/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-22

Aktenzeichen: 01 KLs 3/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:0822.01KLS3.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen der Nebenkläger im gesamten Verfahren. Im Übrigen wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.

Hinsichtlich des Adhäsionsantrags vom 22.08.2016 wird von einer Entscheidung abgesehen.

Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs. 1 StGB, 1, 17, 105 JGG.

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