4 O 337/16•Landgericht Paderborn, 2017-04-10, 4 O 337/16
Full text
Landgericht Paderborn — 4 O 337/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-10
Aktenzeichen: 4 O 337/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0410.4O337.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.491,04 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs Skoda Yeti TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ….
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger 11 % und die Beklagte 89 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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