5 T 293/17•Landgericht Paderborn, 2017-10-16, 5 T 293/17
Full text
Landgericht Paderborn — 5 T 293/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-10-16
Aktenzeichen: 5 T 293/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:1016.5T293.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 06.09.2017 (Az. 11 XIV (B) 177/17) verlängerte Rücküberstellungshaft diesen im Zeitraum vom 06.09.2017 - 13.10.2017 in seinen Rechten verletzt hat.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Betroffenen gegen den Haftverlängerungsbeschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 06.09.2017 zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Beteiligten zu 2) zu 80 % auferlegt. Im Übrigen findet eine Auslagenerstattung nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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