02 KLs 11/18•Landgericht Paderborn, 2019-04-25, 02 KLs 11/18
Full text
Landgericht Paderborn — 02 KLs 11/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-25
Aktenzeichen: 02 KLs 11/18
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2019:0425.02KLS11.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ... wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
7 Jahren und 4 Monaten
verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Es wird bestimmt, dass von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel ein Teil von 1 Jahr und 8 Monaten zu vollziehen ist.
Das Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Höxter, Gemarkung ..., Flur ..., Flurstück ..., Grundbuchblatt ..., Gebäude und Freifläche unter der Anschrift ... wird eingezogen.
Die Angeklagte ... wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
3 Jahren
verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens und der ihnen dort entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften
bzgl. ...: §§ 1, 3, 30a Abs. 1 BtMG, 53, 64, 74 StGB,
bzgl. ...: §§ 1, 3, 30a Abs. 1 BtMG, 27, 53 StGB
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