5 O 59/03•Landgericht Siegen, 2005-05-19, 5 O 59/03
Full text
Landgericht Siegen — 5 O 59/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-19
Aktenzeichen: 5 O 59/03
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2005:0519.5O59.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Normen: BGB § 649; BGB § 119; BGB § 312; BGB § 308 Nr. 7
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 13.807,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 88 % und die Klägerin zu 12 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 115 % des aufgrund des Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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