Landgericht Siegen, 2015-06-05, 51 KLs 4/15

51 KLs 4/15Cantonal CourtJun 5, 2015

Full text

Landgericht Siegen — 51 KLs 4/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-05

Aktenzeichen: 51 KLs 4/15

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2015:0605.51KLS4.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Jugendkammer

Normen: StGB §§ 223, 239 a Abs. 1 u. 2., 242, 248 a, 253, 22, 23, 25, 52, 53, 69, 69 a; WaffG §§ 53 Abs. 3 Ziff. 1 a, 28 Abs. 1 Ziff. 1

Tenor

Die Angeklagten sind des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie des Weiteren des versuchten Mordes durch Unterlassen, der Brandstiftung und der Sachbeschädigung schuldig.

Bei den Angeklagten ### und ### findet Jugendstrafrecht Anwendung.

Der Angeklagte ### wird zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Der Angeklagte ### wird unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts ### zu einer Einheitsjugendstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte ### wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte ### hat die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Bei den Angeklagten ### und ### wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen abgesehen.

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