2 O 84/15•Landgericht Siegen, 2016-01-26, 2 O 84/15
Landgericht Siegen, 2016-01-26, 2 O 84/15
2 O 84/15Cantonal CourtJan 26, 2016
Regest
Deliktische Ersatzansprüche wegen einer Aufsichtspflichtverletzung eines privaten Schulträgers können nicht gegenüber dem Schulträger, sondern nur im Wege der Amtshaftung gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Full text
Landgericht Siegen — 2 O 84/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 2 O 84/15
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2016:0126.2O84.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 831 Abs. 1; 839 Abs. 1; GG Art. 7 Abs. 1, 34 S. 1
Leitsätze
Deliktische Ersatzansprüche wegen einer Aufsichtspflichtverletzung eines privaten Schulträgers können nicht gegenüber dem Schulträger, sondern nur im Wege der Amtshaftung gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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