2 O 211/18•Landgericht Siegen, 2019-03-08, 2 O 211/18
Full text
Landgericht Siegen — 2 O 211/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-08
Aktenzeichen: 2 O 211/18
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:0308.2O211.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abgabe eines Angebots auf Übertragung der Ansprüche der Kläger gegen die xxx (eingetragen im Handelsregister des Amtes für Justiz des Fürstentums xxx unter Registernummer xxx) aus der GKA Vereinbarung Nr. 0749 vom 04.01.2017.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Abtretung der Ansprüche der Kläger gegen die xxx aus der GKA Vereinbarung Nr. 0749 vom 04.01.2017 im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.822,96 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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