7 O12 /13•Landgericht Siegen, 2019-05-02, 7 O12 /13
Landgericht Siegen, 2019-05-02, 7 O12 /13
7 O12 /13Cantonal CourtMay 2, 2019
Regest
Zu den Anforderungen an die Untersuchung einer Lieferung von 240 Gabelzinken bei Vereinbarung eines bestimmten Werkstoffs
Full text
Landgericht Siegen — 7 O12 /13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-02
Aktenzeichen: 7 O12 /13
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:0502.7O12.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Normen: BGB § 651, HGB § 377 Abs. 1, Abs. 2
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Untersuchung einer Lieferung von 240 Gabelzinken bei Vereinbarung eines bestimmten Werkstoffs
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Auf die Widerklage wird die Klägerin veruteilt, an den Bekalgten 3.617,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2012 zu zahlen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebeninterventionen trägt die Klägerin.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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