17 0 417/97•Landgericht Wuppertal, 2000-05-15, 17 0 417/97
Full text
Landgericht Wuppertal — 17 0 417/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-15
Aktenzeichen: 17 0 417/97
ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:0515.17.0.417.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 19. Dezember 1997 (17 0 417/97) wird aufrechterhalten,soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 7.327,70 DM nebst 4 % Zinsen aus 22.327,70 DM fürdie Zeit vom 1. Mai 1997 - 2. Januar 1998 und aus
7.327,70 DM seit dem 3. Januar 1998 zu zahlen.
Im übrigen ist der Rechtsstreit, soweit nicht Rücknahme wegen der Zinsmehrforderung erfolgt ist, in der Hauptsache erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt .
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 12.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Vollstrek-kung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetztwerden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.
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