Landgericht Wuppertal, 2000-09-28, 7 O 150/00

7 O 150/00Cantonal CourtSep 28, 2000

Full text

Landgericht Wuppertal — 7 O 150/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-09-28

Aktenzeichen: 7 O 150/00

ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:0928.7O150.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.400,00 DM abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer westdeutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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