9 S 101/05•Landgericht Wuppertal, 2005-11-17, 9 S 101/05
Full text
Landgericht Wuppertal — 9 S 101/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-17
Aktenzeichen: 9 S 101/05
ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:1117.9S101.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 14. März 2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Hauptsache wegen eines Betrages von 23,76 € teilweise erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 58 %, die Beklagte zu 42 %. Die Kosten des zweiten Rechtszuges trägt der Kläger.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils der Gegner vor Vollstreckungsmaßnahmen Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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