12 O 124/01•Landgericht Wuppertal, 2005-11-21, 12 O 124/01
Full text
Landgericht Wuppertal — 12 O 124/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-21
Aktenzeichen: 12 O 124/01
ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:1121.12O124.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58.985,06 EUR nebst Jahreszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2001 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 22.155,51 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Beseitigung der in dem unter dem 06. August 2003 er-statteten Gerichtsgutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. M auf den Seiten 6 - 19 an den dort genannten Bauvorhaben festgestellten Mängel.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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