19 O 163/06•Landgericht Wuppertal, 2006-10-11, 19 O 163/06
Full text
Landgericht Wuppertal — 19 O 163/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-10-11
Aktenzeichen: 19 O 163/06
ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:1011.19O163.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.418,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2005 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zahlungsanspruchs wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13 %, der Beklagte zu 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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