2 O 358/04•Landgericht Wuppertal, 2007-11-20, 2 O 358/04
Full text
Landgericht Wuppertal — 2 O 358/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-20
Aktenzeichen: 2 O 358/04
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:1120.2O358.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 100.194,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.08.2003 zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu89 %.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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