1 O 53/08•Landgericht Wuppertal, 2009-01-13, 1 O 53/08
Full text
Landgericht Wuppertal — 1 O 53/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-13
Aktenzeichen: 1 O 53/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2009:0113.1O53.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zur Gesamthand 17.558,13 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits werden den Klägern zu 45 % und der Beklagten zu 55 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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