3 O 445/09•Landgericht Wuppertal, 2010-06-23, 3 O 445/09
Full text
Landgericht Wuppertal — 3 O 445/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-23
Aktenzeichen: 3 O 445/09
ECLI: ECLI:DE:LGW:2010:0623.3O445.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 375.799,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2010 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von sämtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der xxx Immobilienfonds 79 GbR und deren Gläubigern freizustellen.
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Die Verurteilungen zu 1. und 2. erfolgen jeweils Zug-um-Zug gegen Übertragung der von der Klägerin gehaltenen Anteile an der xxxImmobilienfonds 79 GbR.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
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Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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