3 O 85/11•Landgericht Wuppertal, 2011-08-17, 3 O 85/11
Full text
Landgericht Wuppertal — 3 O 85/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-17
Aktenzeichen: 3 O 85/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2011:0817.3O85.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.537,15 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.731,15 € seit dem 20.08.2009 bis zum 01.03.2010 sowie aus 6.537,15 € seit dem 02.03.2010 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 2.194,03 € erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11 % und der Beklagte zu 89 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung seitens des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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