7 O 162/11•Landgericht Wuppertal, 2012-04-12, 7 O 162/11
Full text
Landgericht Wuppertal — 7 O 162/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-12
Aktenzeichen: 7 O 162/11
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0412.7O162.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die ehemalige Klägerin trägt 16% und der Kläger 84% der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten .Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die ehemalige Klägerin und der Kläger selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar , dem Kläger gegenüber jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die ehemalige Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden , wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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