17 O 108/10•Landgericht Wuppertal, 2012-05-31, 17 O 108/10
Full text
Landgericht Wuppertal — 17 O 108/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-31
Aktenzeichen: 17 O 108/10
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0531.17O108.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.594,76 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.12.2009 sowie vorgerichtliche Anwalts- und Kopierkosten in Höhe von 854,27 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 12.640,15 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.01.2009 aus 6.487,39 € und aus 12.640,15 € seit dem 03.02.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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