31 Ns 3/12•Landgericht Wuppertal, 2012-09-28, 31 Ns 3/12
Full text
Landgericht Wuppertal — 31 Ns 3/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-28
Aktenzeichen: 31 Ns 3/12
ECLI: ECLI:DE:LGW:2012:0928.31NS3.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Angeklagte ist der Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig.
Er wird unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 13.10.2010 (Aktenzeichen 31 Ds-922 Js 57/10-46/10) zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten
verurteilt.
Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis aus dem Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 13.10.2010 (Aktenzeichen 31 Ds-922 Js 57/10-46/10) bleibt aufrecht erhalten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Berufung
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