7 O 157/09•Landgericht Wuppertal, 2013-09-16, 7 O 157/09
Full text
Landgericht Wuppertal — 7 O 157/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-09-16
Aktenzeichen: 7 O 157/09
ECLI: ECLI:DE:LGW:2013:0916.7O157.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Die Beklagte zahlt an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung, namentlich geltend gemac
Tenor
Vergleich
Die Beklagte zahlt an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung, namentlich geltend gemachter Berufsunfähigkeitsrente für Vergangenheit und Zukunft sowie geltend gemachter Beitragsfreistellung für Vergangenheit und Zukuft, 49.000,00 EUR.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit Zahlung des vorgenannten Betrages die streitgegenständliche Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Hauptversicherung (Rentenversicherung Nr. XXX) ausgeschlossen ist und dass aus dieser Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht werden können, insbesondere auch keine Ansprüche auf Beitragsfreistellung von der Hauptversicherung.
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Die Parteien stellen klar und sind XXX unverändert fortgeführt wird.
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Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs einschließlich der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich wird auf jeweils 105.387,66 EUR festgesetzt.
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