8 S 67/13•Landgericht Wuppertal, 2014-06-18, 8 S 67/13
Full text
Landgericht Wuppertal — 8 S 67/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-18
Aktenzeichen: 8 S 67/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2014:0618.8S67.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 29.11.2013 (43 C 229/13) abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 397,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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