Landgericht Wuppertal, 2016-03-29, 5 O 388/15

5 O 388/15Cantonal CourtMar 29, 2016

Full text

Landgericht Wuppertal — 5 O 388/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-29

Aktenzeichen: 5 O 388/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0329.5O388.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien abgeschlossene Kreditvertrag mit der Nummer 6046217979 durch den vom Kläger über seine Prozessbevollmächtigten am 19.06.2015 vorab per Fax erklärten Widerruf in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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