16 S 82/15•Landgericht Wuppertal, 2016-04-26, 16 S 82/15
Full text
Landgericht Wuppertal — 16 S 82/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-26
Aktenzeichen: 16 S 82/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0426.16S82.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 13.8.2015 (Az.: 33 C 119/15) abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 133,37 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.5.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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