5 O 218/14•Landgericht Wuppertal, 2016-04-26, 5 O 218/14
Full text
Landgericht Wuppertal — 5 O 218/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-26
Aktenzeichen: 5 O 218/14
ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:0426.5O218.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 77,13 %, der Kläger zu 2) zu 6,69 %, der Kläger zu 3) zu 3,86 %, die Klägerin zu 4) zu 2,16 % und der Kläger zu 5) zu 10,16 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Klägers zu 1) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Den Klägern zu 2), 3), 4) und 5) wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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