2 O 279/14•Landgericht Wuppertal, 2017-02-10, 2 O 279/14
Full text
Landgericht Wuppertal — 2 O 279/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-10
Aktenzeichen: 2 O 279/14
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0210.2O279.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2.Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.780 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und der Beklagte zu 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.