16 S 50/15•Landgericht Wuppertal, 2017-03-28, 16 S 50/15
Full text
Landgericht Wuppertal — 16 S 50/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 16 S 50/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0328.16S50.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 07.05.2015
(Az.: 96 C 450/14) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 736,35 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 21.06.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 65 % und dem Beklagten zu 35 % auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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