3 O 263/15•Landgericht Wuppertal, 2017-05-10, 3 O 263/15
Full text
Landgericht Wuppertal — 3 O 263/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-10
Aktenzeichen: 3 O 263/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0510.3O263.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.008,62 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.03.2015 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 Euro zu zahlen.
Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 218,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.08.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 51 %, die Beklagten zu 49 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin darf die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagten aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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