9 S 90/17•Landgericht Wuppertal, 2017-10-05, 9 S 90/17
Full text
Landgericht Wuppertal — 9 S 90/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-05
Aktenzeichen: 9 S 90/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:1005.9S90.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 10.05.2017, Az. 33 C 57/16 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von der Zahlung restlicher Reparaturkosten in Höhe eines Betrags von 777,83 € freizustellen.
Die Beklagten werden ferner gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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