5 O 124/15•Landgericht Wuppertal, 2018-07-05, 5 O 124/15
Full text
Landgericht Wuppertal — 5 O 124/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-05
Aktenzeichen: 5 O 124/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0705.5O124.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.987,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2015 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin 40 % des ihr ab dem Jahr 2018 infolge des Verkehrsunfalls vom 16.12.2014 gegen 17.00 Uhr auf der V Straße in T entstandenen Rückstufungsschadens aus ihrer Vollkaskoversicherung bei der Q AG bezüglich des Pkw Porsche Cayenne, amtliches Kennzeichen XXXX, zu ersetzen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der außergerichtlichen Gebührenforderung des Prozessbevollmächtigten i.H.v. 255,85 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90,6 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 9,4 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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