26 Qs 210/18•Landgericht Wuppertal, 2018-11-06, 26 Qs 210/18
Full text
Landgericht Wuppertal — 26 Qs 210/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-06
Aktenzeichen: 26 Qs 210/18
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:1106.26QS210.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6, Strafkammer
Tenor
wegen Ordnungswidrigkeit
Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal aufgehoben und der Kostenfestsetzungsbescheid der Stadt Wuppertal vom 19.02.2018 dahingehend geändert, dass die dem Betroffenen zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 2.044,77 € festgesetzt werden.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
Die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse zu 87 Prozent auferlegt.
Die Gebühren des Beschwerdeverfahrens werden auf 13 Prozent ermäßigt.
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